Rechtsanwältin
Lydia Helene Grüner
Im Bereich des Familienrechts kann ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten dieses Rechtsgebiets vertreten. Hierbei kann ich auf langjährige Erfahrung sowohl in den Bereichen Scheidung und Trennung, als auch in den Bereichen Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht zurückblicken.
Inhaltlich beschäftige ich mich zum einen mit der Thematik des Eherechts. Hierbei sind sowohl sämtliche rechtlichen Fragen im Vorfeld einer Ehe, beispielsweise die richtige Wahl des Güterstandes, als auch rechtliche Belange zum Ende einer Ehe, beispielsweise Scheidungsvereinbarungen, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich umfasst. Ebenso befasse ich mich mit den Fragen rund um gemeinsame Kinder im Rahmen einer Trennung/ Scheidung. Hierbei lege ich besonderes Augenmerk auf den Bereich des Unterhalts, Versorgungsausgleich, Umgangsrechtliche Aspekte sowie Fragen rund ums Kindergeld.
Einen weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit bildet das übrige Familienrecht. Hierunter fallen unter anderem Kindschaftssachen, Vaterschaftsanfechtung, Lebenspartnerschaften, Adoption etc.
Das internationale Familienrecht regelt die Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte für die Eheschließung, Scheidung, Regelung des Güterrechts, das Unterhaltsrecht und des Sorge- sowie des Umgangsrecht mit Bezug zum Ausland. Die Frage des anwendbaren Rechts spielt insbesondere beim Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages eine wichtige Rolle. Neben der Frage des anwendbaren Rechts ist auch immer die internationale Zuständigkeit des Familiengerichts ein wichtiger Aspekt des internationalen Familienrechts. Es ist dabei wichtig zu klären in welchem Land der Scheidungsantrag eingereicht werden kann oder welches Gericht für den Unterhalt, die elterliche Sorge und den Umgang zuständig ist. Es ist auch wichtig zu wissen ob und wie ausländische Urteile (z.B. Unterhaltstitel, Sorge- und Umgangsregelungen) in Deutschland vollstreckt werden können.
Sollten Sie zu einem dieser Bereiche oder aber auch darüber hinausgehend beratungsbedarf feststellen, so scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren. Für eine Terminvereinbarung oder auch telefonische Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsanwältin
Lydia Helene Grüner
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